Blitzschutzanlagen

Gebäudeschäden

Jedes Jahr sind im Kanton St.Gallen ca. 150 Schäden an Gebäuden infolge Blitzschlag zu verzeichnen. Vorschriftsgemäss ausgeführte und gut gewartete Blitzschutzanlagen können Einschläge nicht verhindern; sie reduzieren jedoch mit Fang- und Ableitungen sowie Erdungen und Potentialausgleich Personen- und Gebäudeschäden.

Sinnvolle Investition

Eine Blitzschutzanlage auf Ihrem Gebäude ist eine gute und sinnvolle Investition, die sich lohnt.

Die Kosten für eine Blitzschutzanlage (äusserer Blitzschutz) betragen beispielsweise für ein;

  • neues Einfamilienhaus
    ca. CHF 3'000
  • bestehendes Wohnhaus (Nachrüstung)
    ca. CHF 10'000

Blitzschutzanlage